Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Vermietungen von Ausschankwagen einschließlich Zubehör sowie für optionale Zusatzleistungen wie Getränkelieferungen und Personalgestellung durch die Fassfreunde GbR.
Gegenstand des Vertrages ist die zeitweise Überlassung eines Ausschankwagens einschließlich vereinbartem Zubehör. Zusätzliche Leistungen wie Getränkelieferungen oder die Bereitstellung von Personal erfolgen nur nach gesonderter Vereinbarung.
Die Anlieferung und Abholung des Ausschankwagens erfolgt ausschließlich durch die Fassfreunde GbR. Hierfür wird eine vereinbarte Kilometerpauschale berechnet.
Die Mietdauer ergibt sich aus der individuellen Vereinbarung zwischen Vermieter und Mieter.
Es gelten die bei Vertragsabschluss vereinbarten Preise. Die Zahlung erfolgt nach vorheriger Absprache per Überweisung oder Barzahlung.
Eine kostenfreie Stornierung ist bis 30 Kalendertage vor Mietbeginn möglich. Bei späterer Stornierung wird eine Ausfallpauschale von 50,00 € berechnet. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
Der Mieter haftet für sämtliche Schäden, Verlust oder Diebstahl des Ausschankwagens und des Zubehörs während der Mietdauer bis zur Rücknahme durch die Fassfreunde GbR soweit der Mieter die ihm obliegenden Sorgfaltspflichten verletzt hat.
Eine Versicherung wird durch die Fassfreunde GbR nicht gestellt. Der Mieter ist selbst für einen ausreichenden Versicherungsschutz verantwortlich.
Der Ausschankwagen ist in sauberem Zustand bereitzuhalten. Auf Wunsch kann die Reinigung gegen Aufpreis von 70,00€ übernommen werden. Bei starker Verschmutzung werden die tatsächlichen Reinigungskosten nachberechnet. Die Nachberechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand zu den zum Zeitpunkt der Reinigung üblichen Stundensätzen bzw. Fremdkosten.
Die Haftung der Fassfreunde GbR für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unbeschränkt. Für sonstige Schäden haftet die Fassfreunde GbR bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Kann die Leistung aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen oder sonstiger unvorhersehbarer und nicht zu vertretender Ereignisse nicht oder nicht rechtzeitig erbracht werden, ist die Fassfreunde GbR für die Dauer der Behinderung von ihrer Leistungspflicht befreit.
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung und im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet.
Es gilt deutsches Recht. Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand der Sitz der Fassfreunde GbR.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Der Mieter hat den Ausschankwagen sowie das Zubehör bei Übergabe auf erkennbare Mängel und Vollständigkeit zu überprüfen. Offensichtliche Mängel oder fehlendes Zubehör sind der Fassfreunde GbR unverzüglich bei Übergabe mitzuteilen. Während der Mietdauer auftretende Mängel sind der Fassfreunde GbR unverzüglich anzuzeigen.
Der Ausschankwagen darf ausschließlich am vereinbarten Einsatzort genutzt werden. Eine Verbringung an einen anderen Standort bedarf der vorherigen Zustimmung der Fassfreunde GbR. Der Mieter hat sicherzustellen, dass der Einsatzort für den Ausschankwagen geeignet ist und alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen für die Nutzung vorliegen.